Zu langes Leuchten kostete Strafe
Die Begrenzung blieb nicht bloß eine Empfehlung. Das Kartell ließ Glühlampen testen und überwachte die Lebensdauer mit erheblichem technischen Aufwand. Hersteller, deren Lampen länger als 1.000 Stunden verbrannten, mussten finanzielle Sanktionen zahlen.
Eine Tabelle von 1929 legte genau fest, wie viele Schweizer Franken fällig wurden. Die Höhe richtete sich danach, wie weit eine Lampe die Grenze überschritt. Normalerweise gilt eine längere Haltbarkeit als Qualitätsmerkmal. Hier bekam sie eine Gebührenordnung.
Phoebus kontrollierte ebenso streng die vereinbarten Produktionsmengen. Damit wurden sowohl zu viele Lampen als auch zu langlebige Lampen zum internen Regelverstoß. Das System war gründlich.
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